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Leitlinien zur Modularisierung und Zertifizierung hochschuldidaktischer Weiterbildung (AHD 2005)

Diese Erklärung ist von der AHD (Arbeitsgemeinschaft für Hochschuldidkatik), Vorgängerin der dghd (Deutsche Gesellschaft für Hochschuldidaktik), 2005 verabschiedet worden und ist für die Entwicklung der hochschuldidaktischen Weiterbildung in Deutschland entwicklungsleitend und massgeblich geworden.

1. Rahmen

Mit den Leitlinien zur Modularisierung und Zertifizierung hochschuldidaktischer Weiterbildung
empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Hochschuldidaktik den hochschuldidaktischen
Netzwerken, Einrichtungen und anderen Trägern hochschuldidaktischer Weiterbildung, ihre
Angebote an gemeinsamen Standards zu orientieren.

Die Standards stellen Mindestanforderungen an eine hochschuldidaktische Qualifizierung dar
und beziehen sich auf ihre Ziele, den Umfang, die Themen, Methoden und die Struktur. Die
Einhaltung von Mindestanforderungen ist Voraussetzung für die wechselseitige Anerkennung
von Weiterbildungsleistungen zwischen den Weiterbildungsträgern. Darüber hinaus sind diese,
soweit sie den Leitlinien folgen, in der Ausgestaltung ihrer Angebote bzw. Programme nicht
gebunden.

Eine mit den Leitlinien angestrebte bundesweite Abstimmung der Mindestanforderungen
hochschuldidaktischer Qualifizierung ermöglicht den Lehrenden eine Garantie für die
bundesweite Anerkennung von Teilleistungen und Zertifikaten.
Die Leitlinien gehen davon aus, dass die hochschuldidaktische Weiterbildung auf
hochschuldidaktischer Forschung basiert und Hochschuldidaktik auf dem state of the art der
Hochschuldidaktik und ihrer Bezugswissenschaften vermittelt wird.

Im Einklang mit internationalen Trends trägt die hochschuldidaktische Weiterbildung zum
Wandel der Lehr- und Lernkulturen an Hochschulen in einem ?Shift from Teaching to Learning?
zu einer zunehmenden Studierendenzentrierung in der Hochschulbildung bei.
In dieser Perspektive orientiert sich die hochschuldidaktische Weiterbildung bei der Gestaltung
ihrer Angebote
- an den Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
- ihren Lehr- bzw. Lernerfahrungen,
- den Problemen in Lehre und Studium,
- den praktischen Handlungsanforderungen, die daraus entstehen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Hochschuldidaktik betrachtet die Förderung der Lehrkompetenz als
integralen Bestandteil einer Personal- und Organisationsentwicklung an Hochschulen. Diese ist
für eine Qualitätsentwicklung bzw. -sicherung von Lehre und Studium unverzichtbar, die auf eine
Selbststeuerung der Hochschulen ausgerichtet ist.

Um die Qualität hochschuldidaktischer Weiterbildung ihrerseits zu sichern bzw. weiter zu
entwickeln, bietet die Arbeitsgemeinschaft für Hochschuldidaktik Instrumente zur
Qualitätssicherung der hochschuldidaktischen Weiterbildung an (z.B. AKKO, Spring School),
damit sich diese an dem jeweils aktuellen Stand hochschuldidaktischer Erkenntnisse orientiert.

Die Empfehlungen beziehen sich zunächst auf die Ausgestaltung hochschuldidaktischer
Weiterbildung an Universitäten, insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs; sie sind
aber auch als Leitlinien für die hochschuldidaktische Weiterbildung an Fachhochschulen nutzbar.

2. Ziele

Ziel der hochschuldidaktischen Weiterbildung im Sinne dieser Leitlinien ist die Förderung der
Kompetenzen, die Lehrende in der Hochschulausbildung zur professionellen Ausgestaltung ihrer
zentralen Aufgabenbereiche benötigen.
Dies betrifft insbesondere die Kompetenzen,
- die Lehre in den jeweils vertretenen Fachgebieten lernförderlich zu gestalten,
- lernzielorientiert, transparent und fair zu prüfen,
- die Studierenden in ihrem Lernprozess ziel gerichtet zu beraten,
- sich an der Evaluation von Lehrveranstaltungen und Studiengängen zu beteiligen,
- zu innovativen Entwicklungen in Lehre und Studium fachbezogen oder fachübergreifend
beizutragen.

3. Themenfelder

Die Ziele der hochschuldidaktischen Weiterbildung werden in Themenfeldern verfolgt, die sich auf
die zentralen Aufgabenbereiche von Lehrenden an Hochschulen beziehen. Dies sind:

1. Lehren und Lernen
2. Prüfen
3. Beraten
4. Evaluieren
5. Innovatives Entwickeln von Studium und Lehre

Die Weiterbildung bietet ferner Gelegenheit zur Selbst- und Rollenreflexion und trägt dadurch zur
Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses bei.
Darüber hinaus sollen folgende Aspekte, die sich in allen Themenfeldern finden lassen bzw. quer
dazu liegen, in der Weiterbildung enthalten sein:
a. individuelle Unterschiede, insbesondere unter Genderperspektive,
b. eLearning und mediale Interaktion sowie
c. Internationalisierung des Studiums und interkulturelles Lernen.
Den Weiterbildungsträgern bleibt es überlassen, wie sie solche Aspekte zum Gegenstand
machen - innerhalb der jeweiligen Angebote oder in eigens dazu ausgewiesenen
Veranstaltungen.

4. Gesamtumfang

In Anlehnung an internationale und nationale Entwicklungen umfasst das
Weiterbildungsprogramm insgesamt mindestens 200-240 Arbeitseinheiten. Eine Arbeitseinheit
(AE) entspricht - wie eine Lehrveranstaltungsstunde im akademischen Bereich im Kontakt
zwischen Lehrenden und Lernenden - dem Zeitvolumen von 45 Minuten.

5. Modularer Aufbau

Die Weiterbildungsangebote sind in Einheiten gegliedert, die in unterschiedlichem Umfang
kohärente Themen zusammenfassen. Diese Einheiten werden drei Modulen zugeordnet,
die sich jeweils auf 60-80 AE erstrecken.

Modul I: Basismodul
Modul II: Erweiterungsmodul
Modul III: Vertiefungsmodul

6. Ausgestaltung der Module

Die Module unterscheiden sich hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte und ihrer Orientierung
auf die fünf Themenfelder. Im Einzelnen ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Die drei Module sollen nach Möglichkeit alle fünf Themenfelder enthalten.
- Nach dem Durchlaufen aller drei Module sollen mindestens drei der Themenfelder
erarbeitet worden sein.
- Das Themenfeld 1 (Lehren und Lernen) umfasst im Modul I mindestens 60 AE. Auch in
den Modulen II und III können Themen aus diesem Feld enthalten sein.
- Während das Themenfeld 1 (Lehren und Lernen) als Kernprozess der Lehrtätigkeit
verpflichtend sein soll, sollen aus den Themenfeldern 2-5 mindestens zwei Themenfelder
im Mindestumfang von 16 AE bearbeitet werden.
- Es wird empfohlen, darunter das Thema Prüfen zu wählen und möglichst im Modul II, ggf.
auch in I, zu absolvieren.
- Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass im Laufe der Qualifizierung in den drei
Modulen ein ausreichendes Maß an Selbst- und Rollenreflexion geleistet wird. Dafür
sollen ebenfalls insgesamt 16 AE vorgesehen werden.

7. Formate

Die Qualifizierungsprozesse werden in folgenden Formaten organisiert:
- Veranstaltungen in Form von Workshops, Trainings oder Lehrgängen, die durch Kontakte
zwischen Lehrenden und Lernen geprägt sind
- Beratung in individueller oder kollegialer Form, mit oder ohne professionelle Unterstützung
bzw. Anleitung. Zu diesem Format zählen auch Praxishospitationen
- Praxis in Lehrveranstaltungen oder Entwicklungsvorhaben in der Lehre ? beides begleitet
durch eine hochschuldidaktische Beratung
- Selbststudium, in dem in individuellen oder gruppenbasierten Studien
hochschuldidaktische Themen erarbeitet werden
- Informelles Lernen in der Praxis an Hochschulen, das dokumentiert und einem
hochschuldidaktischen Assessment unterzogen wird

Nachbemerkung

Die AHD betrachtet die Entwicklung der Leitlinien als einen fortlaufenden Prozess. Sie bedarf
insofern einer kontinuierlichen Fortschreibung. In naher Zukunft sollen die Empfehlungen durch
Aussagen zu Lehrkompetenzen ergänzt werden, die durch die hochschuldidaktische
Weiterbildung gefördert werden sollen. Dazu hat die Arbeitsgruppe Modularisierung, die auf der
letzten MV eingesetzt worden ist und aus deren Arbeit die vorliegenden Empfehlungen
hervorgegangen sind bereits Vorstudien durchgeführt. Diese Arbeit sollte in einer Arbeitsgruppe
fortgeführt werden, die von Mitgliedern der interessierten hochschuldidaktischen Netzwerke und
Einrichtung getragen und vom Vorstand koordiniert wird.

Die kontinuierliche Fortschreibung wird nur dann qualitätsvoll gelingen, wenn die professionelle
Hochschuldidaktik ihre Instrumentarien zur Qualitätssicherung bzw. Entwicklung weiter ausbaut.
Hier ist auf die Arbeit der AKKO, die ?Spring School? und die Vorschläge der
Forschungskommission zu verweisen. Insbesondere wird es darum gehen, die
hochschuldidaktische Weiterbildung durch Evaluation und Wirkungs- bzw. Umsetzungsforschung
zu begleiten.

Kurzbeschreibung der Module

I. Basismodul

Im Basismodul sind Grundfragen des didaktischen Handelns Thema. Im Mittelpunkt steht die
Organisation von Lernprozessen, insbesondere soweit sie sich auf Lernsituationen,
Lehrveranstaltungen und die Förderung des Selbststudiums bezieht. In der Verbindung von
Lehren und Lernen liegt der Akzent auf Förderung des Lernens. Das Basismodul unterstützt
insofern den Wandel in der Lehrkultur in Richtung eines ?Shift from Teaching to Learning?.
Für das Themenfeld ?Lehren und Lernen? sind mindestens 60 Arbeitseinheiten im Basismodul
vorgesehen.

Das Methodenrepertoire umfasst neben instruktionalen Komponenten ein reichhaltiges Spektrum
aktivierender Methoden. Praxisbegleitende Beratung, Hospitation in der Lehrpraxis, Simulation
von Lehr-Lernsituationen und schriftliche didaktische Reflexionen gehören zu den Elementen des
Basismoduls.

II. Erweiterungsmodul

In diesem Modul, das auf dem Basismodul aufbaut, findet eine Erweiterung auf die noch nicht im
ersten Modul abgedeckten Themenfelder Prüfung, Beratung, Evaluation bzw. Qualitätssicherung
und Entwicklung bzw. Innovation von Lehrveranstaltungen und Studiengängen statt. Erweitert
werden kann in diesem Modul auch die Kompetenz im Bereich von Lehren und Lernen durch die
Bearbeitung spezieller, auch fachbezogener Fragen. Die didaktischen Prinzipien und Methoden
folgen den gleichen Entwicklungen wie im Basismodul. Die Konzeption der
Weiterbildungsveranstaltungen beachtet auch hier ein ausbalanciertes Verhältnis von
theoretischen und praktischen Aspekten von Lehre und Studium.

III. Vertiefungsmodul

Das Vertiefungsmodul soll den Lehrenden die Gelegenheit geben, sich intensiv mit einem
hochschuldidaktischen Thema ihrer Wahl zu befassen. Dies kann in Form von einzelnen
Projekten zur Innovation der Lehrpraxis, der Studiengänge oder fachübergreifender Aspekte
geschehen, die ggf. auch durch Veranstaltungen in Form von Workshops oder Trainings bzw.
praxisbegleitender Beratung unterstützt werden. Die Erfahrungen bzw. Ergebnisse sollen
dokumentiert der Zertifizierung zugrunde gelegt werden.


 
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 (Zuletzt geändert am: 22.02.2012 18:04)